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Die 90er Jahre

Das Pro­jekt „52 Samm­lun­gen, 52 Wo­chen“

Wel­che Ob­jek­te ste­hen be­son­ders für die 1990er Jahre? Wel­che Ge­schich­ten ste­cken da­hin­ter? Wie ist die­ses Jahr­zehnt in deut­schen Ge­dächt­nis­ein­rich­tun­gen do­ku­men­tiert? Die Leip­zi­ger Agen­tur „zeit­läu­fer“ frag­te Mu­se­en und Ar­chi­ve in Deutsch­land nach ihren High­lights aus die­sem Jahr­zehnt des Wan­dels. Das Pro­jekt „52 Samm­lun­gen, 52 Wo­chen“ stellt jede Woche eines die­ser Ob­jek­te und die dazu ge­hö­ri­ge Samm­lung auf einer Facebook-​Seite vor.
Das Lan­des­ar­chiv Sachsen-​Anhalt ist mit einem Stück aus sei­ner Pla­kat­samm­lung zur „Stra­ße der Ro­ma­nik“ be­tei­ligt. Diese Tou­ris­tik­rou­te wurde 1993 of­fi­zi­ell ein­ge­rich­tet. Mitt­ler­wei­le 88 Bau­wer­ke an 73 Orten aus der Zeit vom 10. bis zur Mitte des 13. Jahr­hun­derts kön­nen auf einer Stre­cke von über 1000 km in ganz Sachsen-​Anhalt ent­deckt wer­den. Dazu zäh­len u.a. Klös­ter, Dome und Dorf­kir­chen. Und auch in vie­len Mu­se­en, wie auf die­sem Pla­kat von 2003 er­sicht­lich, konn­te und kann man sich der Ge­schich­te des Lan­des nä­hern.

 

Die 1990er Jahre im Lan­des­ar­chiv

Das Lan­des­ar­chiv ist nicht nur ein his­to­ri­sches Ar­chiv, das Un­ter­la­gen aus über 1100 Jah­ren ver­wahrt. Eben­so kom­men jedes Jahr neue Ar­chi­va­li­en hinzu, wenn Be­hör­den nicht mehr be­nö­tig­te Auf­zeich­nun­gen dem Lan­des­ar­chiv zur dau­ern­den Auf­be­wah­rung an­bie­ten. Aus die­sem Grund ist selbst­ver­ständ­lich auch die Ge­schich­te der 1990er Jahre im Lan­des­ar­chiv do­ku­men­tiert und er­forsch­bar. Die Quel­len ste­hen grund­sätz­lich jedem in­ter­es­sier­ten Bür­ger zur Ein­sicht zur Ver­fü­gung. Da es sich aber um einen Zeit­ab­schnitt han­delt, der noch nicht lange zu­rück liegt, sind bei der Nut­zung zwei Aspek­te zu be­ach­ten:

1. Für Be­hör­den gel­ten so ge­nann­te Auf­be­wah­rungs­fris­ten. Dies be­deu­tet, dass Un­ter­la­gen noch eine ge­wis­se Zeit in der Be­hör­de auf­ge­ho­ben wer­den, bevor sie ent­we­der vom Lan­des­ar­chiv als Ar­chiv­gut über­nom­men oder ver­nich­tet wer­den. Daher sind viele Auf­zeich­nun­gen der 1990er Jahre noch nicht dem Lan­des­ar­chiv an­ge­bo­ten wor­den und la­gern noch bei Be­hör­den.

2. Für Ar­chiv­gut gel­ten Schutz­fris­ten. Un­ter­la­gen dür­fen daher frü­hes­tens 30 Jahre nach Ak­ten­schluss frei ge­nutzt wer­den. Dies trifft auf die Zeit der 1990er Jahre zu, wes­halb zur Be­nut­zung ein Schutz­fris­ten­ver­kür­zungs­an­trag ge­stellt wer­den muss.

In ei­ni­gen Jah­ren wer­den die 1990er Jahre also ohne Ein­schrän­kun­gen und in dich­ter Über­lie­fe­rung an­hand von Quel­len des Lan­des­ar­chivs er­forsch­bar sein. Unter den ge­nann­ten Ein­schrän­kun­gen ist dies je­doch auch jetzt schon mög­lich.